Freitag, 27. Juni 2025

Car-Wrapping ist meisterpflichtig

Mit Urteil vom 30. April 2025 (Az. 12 O 146/24) hat das Landgericht Bremen (nunmehr) rechtskräftig festgestellt, dass das sogenannte Car-Wrapping – also die vollständige oder teilweise Folierung von Fahrzeugen – eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks der Schilder- und Lichtreklameherstellung darstellt und daher meisterpflichtig ist. Anbei das Sonderrundschreiben des ZVSL zur Meisterpflicht.


Sonderrundschreiben

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Car-Wrapping ist meisterpflichtig