IGEPA Weihnachtsbaumschlagen: Baum & Bämm!

Lust auf einen Weihnachtsbaum, der sitzt wie der erste Schluck Glühwein? Kommen Sie zum IGEPA Weihnachtsbaumschlagen und schlagen Sie Ihren perfekten Baum selbst!

Ankunft = Baum-Gutschein! Schnappen Sie sich Ihr Traumbäumchen, schlagen Sie es um und nehmen Sie’s mit nach Hause. Danach gibt’s festliche Leckereien und lockere Gespräche - wie ein Weihnachtsmarkt, nur exklusiv für Sie und Kollegen.

Hinweis: Max. 3 Personen pro Unternehmen, 1 Baum je Unternehmen.

Anmelden, Axt schwingen, Baum einpacken! 


Die Anmeldefrist ist abgelaufen

Für weitere Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Innendienst oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 34602 61 600.

Datum: 14. Dezember 2024

Uhrzeit: 11–14 Uhr

Ort: Sächsische Christbaum GbR, Doberstauer Str. 5, 04509 Wiedemar OT Zschernitz

Ihre Anmeldung ist bis zum 6. Dezember 2024 erforderlich.

Wichtige Informationen:

Diese Einladung ist für Sie persönlich und ist nicht zur Weitergabe an Dritte erlaubt.

Eine Barauszahlung des Gutschein-Wertes ist nicht möglich.

Einlösedatum des Gutscheins ist ausschließlich der 14.12.2024 während der Veranstaltung.



Abfahrt Brehna (B100) 
Richtung Bitterfeld, nach Brehna rechts Richtung Delitzsch, nach 2km rechts nach Zschernitz, in Zschernitz rechts abzweigen, noch 500m (außerhalb der Ortschaft)


Abfahrt Wiedemar
, rechts halten, nach Kölsa, danach rechts Richtung Klitschmar, dort links Richtung Zschernitz, dort links Richtung Doberstau, noch 500m (außerhalb der Ortschaft)

Ergänzender Hinweis: Geldwerter Vorteil / Pauschalversteuerung durch IGEPA Großhandel / Sozialversicherung / Bestechungsprävention Die genannte Zuwendung stellt aus steuerlicher Sicht bei Ihnen einen geldwerten Vorteil dar. Seit 2007 besteht für den Zuwendenden die Möglichkeit, diesen geldwerten Vorteil nach §37b EStG pauschal zu versteuern. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Besteuerung der Zuwendung im Rahmen des §37b EStG für Sie übernommen haben. Die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils hat sich insoweit für Sie erledigt. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Einladung nach den für Sie geltenden internen und gesetzlichen Vorschriften annehmen dürfen.