Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 LKSG Menschenrechte
Unser Unternehmen verpflichtet sich zur Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette und setzt sich aktiv für faire und sichere Arbeitsbedingungen ein. Diese Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 LKSG beschreibt unsere Maßnahmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und zur Vermeidung von Risiken in unseren Geschäftsprozessen.